Botanischer Garten

Mietbedingungen

Der BOGA vermietet seine Räumlichkeiten von Montag bis Freitag, ab 18.00–01.00 Uhr.

  • Die Mietobjekte werden dem Mieter besenrein abgegeben.
  • Das Aufstellen, Einrichten und Verräumen des BOGA-Mietmobiliars ist in den Preisen enthalten.
  • Stromkosten sind in der Miete inbegriffen. Steckdosen stehen zur Verfügung.
  • Verbrauchsmaterial für Toiletten, wie WC-Papier, Seife und Handtücher sind in der Miete enthalten.
  • Für Tisch-, Raum- oder Platzdekoration ist der Mieter selbst verantwortlich.
  • Es gelten die Richtlinien der Kantonalen Feuerpolizei.
  • Obligatorischer Pikett- und Schliessdienst ist in der Raummiete nicht inbegriffen und wird separat verrechnet.
  • Die Mietobjekte sind dem BOGA besenrein zurück zu geben. Nachreinigungen durch den BOGA werden separat verrechnet.
  • Die Abfallentsorgung ist Sache des Mieters.

Der, die Mieter:in ist frei in der Wahl des Caterings.

  • Für die Einholung von Bewilligungen ist der Nutzer selber verantwortlich.
  • Es gelten die kantonalen Lärmrichtlinien – besonders ab 22:00 Uhr.
  • In den Räumen des Botanischen Gartens darf nicht geraucht werden.
  • Ein Parkplatz kann für Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Veranstaltungen dürfen nicht länger als bis 01:00 Uhr dauern.
  • Die öffentlichen Schauhäuser und Plätze können erst ab 18:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden.
  • Weitere Auflagen und Bedingungen gemäss Absprache oder Vereinbarung.
  • Versicherung ist Sache des Mieters.