Mietbedingungen
Der BOGA vermietet seine Räumlichkeiten von Montag bis Freitag, ab 18.00–01.00 Uhr.
Inbegriffene Leistungen bei der Raummiete
Das Aufstellen, Einrichten und Verräumen des BOGA-Mietmobiliars ist in den Preisen enthalten.
Stromkosten sind in der Miete inbegriffen. Steckdosen stehen zur Verfügung.
Verbrauchsmaterial für Toiletten, wie WC-Papier, Seife und Handtücher sind in der Miete enthalten.
Nicht inbegriffene Leistungen
Für Tisch-, Raum- oder Platzdekoration ist der Mieter selbst verantwortlich.
Es gelten die Richtlinien der Kantonalen Feuerpolizei.
Obligatorischer Pikett- und Schliessdienst ist in der Raummiete nicht inbegriffen und wird separat verrechnet.
Endreinigung, Abfallentsorgung
Die Mietobjekte sind dem BOGA besenrein zurück zu geben. Nachreinigungen durch den BOGA werden separat verrechnet.
Die Abfallentsorgung ist Sache des Mieters.
Catering
Der Mieter ist frei in der Wahl des Caterers.
Musikanlagen
Für die Einholung von Bewilligungen ist der Nutzer selber verantwortlich.
Es gelten die kantonalen Lärmrichtlinien – besonders ab 22:00 Uhr.
Weitere Bedingungen
In den Räumen des Botanischen Gartens darf nicht geraucht werden.
Ein Parkplatz kann für Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.
Die Veranstaltungen dürfen nicht länger als bis 01:00 Uhr dauern.
Die öffentlichen Schauhäuser und Plätze können erst ab 18:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Auflagen und Bedingungen gemäss Absprache oder Vereinbarung.
Versicherung ist Sache des Mieters.